Rechtliches Dokument
Datenschutz & AGB
1. Einleitung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns bei Pizzkaprint ein wichtiges Anliegen. Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber informieren, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen, wenn Sie unsere Website nutzen und unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

2. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

PIZZ-KA-PRINT GmbH
Crailsheimer Straße 27
91625 Schnelldorf
Telefon: +49 7950 926 3090
E-Mail: info@pizzkaprint.de
Web: www.pizzkaprint.de

3. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten, wenn Sie unsere Website besuchen, unsere Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder mit uns in Kontakt treten. Zu den personenbezogenen Daten, die wir erheben, gehören:
Kontaktdaten (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
Nutzungsdaten (z.B. IP-Adresse, Browsertyp, Zugriffszeiten)
Bestelldaten (z.B. Informationen zu Ihren Bestellungen, Zahlungsvorgängen)
Die Erhebung dieser Daten erfolgt in erster Linie, um Ihnen unsere Dienstleistungen bereitzustellen, Ihre Anfragen zu beantworten und mit Ihnen in Kontakt zu treten.

4. Zweck der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
Zur Durchführung von Verträgen (z.B. Bestellung von Werbematerialien)
Zur Kommunikation mit Ihnen (z.B. bei Anfragen oder Support-Anliegen)
Zur Analyse und Verbesserung unserer Website (z.B. durch die Verwendung von Cookies, um die Benutzererfahrung zu verbessern)
Zur rechtlichen Absicherung (z.B. bei der Beantwortung von rechtlichen Anfragen)

5. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage folgender Rechtsgrundlagen:
Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Wir verarbeiten Ihre Daten, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wenn Sie unsere Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): Sofern Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten geben (z.B. bei der Anmeldung für den Newsletter), erfolgt die Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung.
Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): In einigen Fällen verarbeiten wir Ihre Daten auch aufgrund unserer berechtigten Interessen, z.B. zur Verbesserung unserer Website und der Nutzererfahrung.

6. Weitergabe von Daten an Dritte
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn dies für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zum Beispiel:
An Dienstleister (z.B. Zahlungsdienstleister, Versandunternehmen), die wir für die Durchführung der Dienstleistungen benötigen
An rechtliche Stellen (z.B. zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Durchsetzung unserer Rechte)

7. Cookies und Tracking-Technologien
Unsere Website verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden und es uns ermöglichen, die Nutzung der Website zu analysieren, z.B. durch Google Analytics. Sie können die Verwendung von Cookies in den Einstellungen Ihres Browsers anpassen oder Cookies löschen.

8. Ihre Rechte
Als betroffene Person haben Sie gemäß der DSGVO verschiedene Rechte:
Recht auf Auskunft: Sie können jederzeit Auskunft über die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.
Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten berichtigen zu lassen, wenn diese unrichtig sind.
Recht auf Löschung: Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn diese nicht mehr notwendig sind oder Sie Ihre Einwilligung widerrufen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen.
Recht auf Widerspruch: Sie können jederzeit der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen, wenn diese auf unseren berechtigten Interessen beruht.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln.

9. Aufbewahrung von Daten
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die Erfüllung der jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

10. Sicherheit
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen.

11. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf anzupassen, um sie an geänderte rechtliche oder technische Bedingungen anzupassen. Die aktuelle Version ist jederzeit auf unserer Website einsehbar.

12. Kontakt
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben oder Ihre Rechte geltend machen möchten, können Sie sich jederzeit an uns wenden:
PIZZ-KA-PRINT GmbH
Crailsheimer Str. 27
91625 Schnelldorf
E-Mail: info@pizzkaprint.de

AGB 1 Geltung 1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die PIZZ-KA-PRINT GmbH - Schnelldorf, nachfolgend Verkäufer genannt. 1.2 Zudem gelten die Geschäftsbedingungen nur im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie finden auf alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen Anwendung. Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen. 1.3 Für alle Angaben über Qualität, Farbe, Mengen, Maße und Gewichte gelten die handelsüblichen Toleranzen. Gewichts- und Stückzahlabweichungen sind, wenn nichts Besonderes vereinbart wurde, erlaubt bis zu 10% über und unter den vereinbarten Mengen. Bei Sonderanfertigungen sind andere Liefermengen-Abweichungen statthaft, welche zudem auch abhängig von der Bestellmenge sind. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. 2 Angebot, Vertragsabschluss, Preise und Urheberrechte, E-Versand 2.1 Die Angebote des Verkäufers sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Irrtümer und Änderungen sowohl in Angebotstexten als auch bei Preisen sind bei allen Angeboten, egal ob mündlich oder schriftlich, vorbehalten. Abgebildete Dekomaterialien oder Anwendungsbeispiele sind nicht im Lieferumfang enthalten. 2.2 Ist eine Bestellung als Angebot zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. 2.3 Ist nichts Abweichendes vereinbart, gelten die Preise „ab Werk“ (EXW - Incoterms 2010) zuzüglich Verpackung, Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben, Versicherung, Entsorgungskosten und Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird vom Verkäufer mit dem am Tag der Leistung geltenden Satz berechnet. 2.4 Liegt der Liefertermin später als vier Monate nach Vertragsschluss, ist eine Preisanpassung an veränderte Preisgrundlagen (z.B. Rohstoffe, Löhne) zulässig. Der Verkäufer berechnet dann die am Liefertag gültigen Preise. Gleiches gilt für Aufträge ohne Preisvereinbarung. 2.5 Anteilige Kosten für Entwürfe, Zeichnungen, Klischees und Druckwalzen werden bei der ersten Lieferung berechnet, diese bleiben Eigentum des Verkäufers. Das Urheberrecht an den von dem Verkäufer gefertigten Entwürfen u.ä. steht dem Verkäufer zu. Nutzungsrechte können durch gesonderte Vergütung übertragen werden. 2.6 Muster erhalten Sie von PIZZ-KA-PRINT GmbH in der Regel kostenfrei. Wir behalten uns jedoch vor, die Muster nach Ihrer Begutachtung und Prüfung wieder zurückzufordern, Frachtkosten zu berechnen oder die Bestellung von Mustern in ihrer Stückzahl zu begrenzen. 2.7 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber durch das Aufrechnungsverbot im konkreten Liefer- oder Leistungsvertrag gezwungen würde, eine mangelhafte oder unfertige Leistung in vollem Umfang zu vergüten, obwohl ihm Gegenansprüche in Höhe der Mangelbeseitigungskosten oder Fertigstellungskosten zustehen 2.8 Der Verkäufer behält sich vor, den elektronischen Belegversand (E-Versand) zu nutzen. Hierüber können Angebote, Mahnungen, Gutschriften und Rechnungen versendet werden. Der Käufer stimmt diesem Verfahren zu, kann diesem jedoch jederzeit per Email widersprechen. 3 Lieferung, Gefahrübergang, Verzug und Höhere Gewalt, Euro-Paletten 3.1 a) Der Mindestbestellwert beträgt 50,00 € netto. b) Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen ab 200,00€ Bestellwert netto frei Haus. An die angegebene Adresse. Unterhalb von 200,00€ Bestellwert erheben wir eine Frachtkostenpauschale von 9,50€ Ausgenommen: Inselzustellung c) Für Lieferungen ins Ausland und bei Inselzustellungen berechnen wir Fracht- und Verpackung zu Selbstkosten weiter, welche Sie gerne anfragen oder der entsprechenden Auftragsbestätigung entnehmen können. d) Der Verkäufer behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. e) Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Verpackungskosten werden hierbei zu Selbstkosten berechnet. Das gleiche gilt für nach Vertragsschluss eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw. 3.2 Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Verladung oder, wenn die Ware nicht versandt werden kann oder soll, mit der Absendung der Anzeige über die Lieferbereitschaft des Verkäufers auf den Käufer über. 3.3 Der Beginn und die Einhaltung der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. 3.4 Wird ein vereinbarter Liefertermin aus vom Verkäufer zu vertretenden Gründen überschritten, so hat ihm der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Käufer deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, dem Verkäufer dies zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Lieferung verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzuzeigen. 3.5 Bei höherer Gewalt ruhen die Lieferpflichten des Verkäufers; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn ihn Unterlieferanten aus den vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern. 3.6 Zu den Mehrwegverpackungen (z.B. Euro-Paletten) gelten die Regelungen zum sog. „Kölner Palettentausch“ vereinbart, welche im Internetauftritt des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (www.bgl-ev.de) eingesehen oder bei PIZZ-KA-PRINT GmbH angefordert werden. Erfolgt kein Tausch direkt bei Anlieferung behält sich der Verkäufer vor, diese dem Käufer in Rechnung zu stellen. 4 Zahlungsbedingungen,-verzug 4.1 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Käufer den Kaufpreis 5 Tage nach Erstellung der Rechnung an den Verkäufer zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Käufer gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug. 4.2 Lastschriften werden vom Verkäufer nicht akzeptiert. 4.3 Wechsel und Schecks werden vom Verkäufer nicht akzeptiert. 4.4 Der Kunde hat kein Rückgaberecht. 4.5 Speziell angefertigte Verpackungen oder bedruckte Ausführungen werden nicht zurückgenommen. Die Ware ist sofort bei Lieferung auf Mängel zu untersuchen und im Schadensfall sofort schriftlich bei uns zu reklamieren, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. 4.6 Wir behalten uns vor per Vorkasse/Nachnahme zu liefern, falls keine positive Bonitätsauskunft vorliegen sollte. 5 Eigentumsvorbehalt 5.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und Schadenersatzansprüchen, Eigentum des Verkäufers. 5.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. 5.3 Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert. 5.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 6 auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen. 5.5 Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen. 5.6 a) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. b) Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu. c) Wird Vorbehaltsware vom Käufer in ein Grundstück eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten, einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. 5.7 Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. 5.8 Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet. 5.9 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. 5.10 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. 5.11 Sämtliche Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen. 6 Mängelrüge und Gewährleistung 6.1 Der Käufer kann wegen Mängeln der Lieferung und Leistung des Verkäufers keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist. 6.2 Soweit die Lieferung und Leistung des Verkäufers mangelhaft ist und dies vom Käufer rechtzeitig schriftlich gem. § 377 HGB beanstandet wurde, wird der Verkäufer nach seiner Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist ihm Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens acht Tagen zu gewähren. 6.3 Der Käufer kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 6.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 6.5 Rückgriffsansprüche des Käufers gemäß § 478 BGB bleiben unberührt; diese bestehen gegen dem Verkäufer jedoch nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 7 Allgemeine Haftungsbegrenzung 7.1 Auf Schadens- oder Aufwendungsersatz (im Folgenden: Schadensersatzhaftung), gleichgültig aus welchem Rechtsgrund insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haftet der Verkäufer nur, soweit er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, auf die der Käufer vertraut und auch vertrauen darf. Vertragswesentlich sind z.B. die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers bezwecken. 7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Schadensersatzhaftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 7.3 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gelten nicht, soweit der Verkäufer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haftet. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. 8 Verjährung 8.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln der Lieferungen und Leistungen des Verkäufers sowie für Ansprüche wegen seiner Schadensersatzhaftung beträgt sechs Monate. 9 Datenschutz 9.1 Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichert, verarbeitet und nutzt. 9.2 Der Käufer ist damit einverstanden und willigt nach Maßgabe ein, dass der Verkäufer seine Bestandsdaten zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit oder Ermittlung bereits eingegangener Vertragsverhältnisse mit anderen Dienstanbietern, die nicht vertragsgemäß abgewickelt wurden, übermittelt und Auskünfte einholt. Er willigt ferner in die Übermittlung der Bestands- und Verbindungsdaten an diese Dienstanbieter zum Zwecke der Abtretung und des Einzugs der Forderung ein. 10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen. 10.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. 10.3 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Es gilt anstelle der Unwirksamen eine solche Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. 10.4 Als Gerichtsstand gilt das zuständige Amtsgericht, am Stammsitz des Verkäufers, als vereinbart. Individuell gestaltete Waren (1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten. (2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. (3) Es handelt sich bei der Bedruckung um einen Druck auf bereits vorgefertigten Kartonagen. Durch die unterschiedliche Deckblatt- und Wellenstruktur und die Verwendung von Recyclingmaterial, kann es zu leichten Schwankungen in der Druckqualität, z. B. kleine Druck- oder Farbaussetzer sowie eventuell Unterschiede in der Farbintensität, kommen. Dafür kann nach Lieferung keine Reklamation anerkannt werden. (4) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler. (5) Soweit im jeweiligen Angebot angegeben, erhalten Sie von uns eine Korrekturvorlage übersandt, die von Ihnen unverzüglich zu prüfen ist. Sind Sie mit dem Entwurf einverstanden, geben Sie die Korrekturvorlage durch Gegenzeichnung in Textform (z.B. E-Mail) zur Ausführung frei. Ab dem 4. Entwurf fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro an. Eine Ausführung der Gestaltungsarbeiten ohne Ihre Freigabe erfolgt nicht. Sie sind dafür verantwortlich, die Korrekturvorlage auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und uns etwaige Fehler mitzuteilen. Wir übernehmen keine Haftung für nicht beanstandete Fehler. Wir weisen darauf hin, dass bei falscher Druckfreigabe die Kosten für die Produktion übernommen werden müssen. (6) Aufträge für individuell gestaltete Waren sind nach Produktionsstart nicht stornierbar. Schnelldorf den, 08.04.2025
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